Berufsmaturität

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Die Berufsmaturität, Ausrichtung Gestaltung und Kunst

Die Berufsmaturität «Gestaltung und Kunst» ergänzt eine berufliche Grundbildung (Berufslehre) mit einer erweiterten Allgemeinbildung; Schwerpunkt ist der Erwerb und die Weiterentwicklung grundlegender gestalterischer Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Die Berufsmaturität schafft die Voraussetzungen für ein Studium an einer Fachhochschule und erleichtert den Besuch von Ausbildungslehrgängen an höheren Fachschulen sowie die Weiterbildung im Beruf selbst.

Aufnahmeprüfungen
Abschluss

 


Eignung und Zugangsvoraussetzungen

Eignung
Wesentlich sind räumliches Vorstellungsvermögen und ein ausgeprägter Sinn für Proportionen, Farben, Zeichnung, Materialien und Schriftgestaltung. Neben dem Interesse an Gestaltung und kulturellen Strömungen, der Freude an Kommunikation und Handwerk sind gute mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse von Vorteil. Ebenso ist Verständnis für die Arbeit mit dem Computer wichtig.

Zugangsvoraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen für den Besuch der BMS sind ein gültiger Lehrvertrag oder eine abgeschlossene Lehre (EFZ) sowie das Bestehen des Aufnahmeverfahrens. Detaillierte Informationen sind auf der Homepage der BMS (https://www.agsbs.ch/schule/abteilungen/bms/eintrittsbedingungen-2) zu finden.

     a)   Berufsmaturität während der Lehre (BM 1)

Prüfungsfrei aufgenommen wird, wer am Ende der obligatorischen Schulzeit in Basel-Stadt die Bedingungen für den Übertritt gemäss Schullaufbahnverordnung Basel-Stadt erfüllt.

Ausserkantonale Kandidatinnen und Kandidaten müssen die entsprechenden Bedingungen für den Übertritt in die BM 1 ihres jeweiligen Wohnkantons erfüllen.

Für Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre obligatorische Schulzeit der Sekundarstufe 1 bis Juni 2017 beendet haben, gelten die alten Bestimmungen zur Aufnahme in die Berufsmaturität. Erkundigen Sie sich hierzu bitte beim Sekretariat BMS.

In Zweifelsfällen entscheidet über eine prüfungsfreie Aufnahme die Schulleitung.

Eintritt mit Aufnahmeprüfung

Für Kandidatinnen und Kandidaten mit Schulort Basel-Stadt, welche die Bedingungen für eine prüfungsfreie Aufnahme nicht erfüllen, findet für alle Ausrichtungen eine freiwillige schriftliche Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. Diese wird durch das Erziehungsdepartement Basel-Stadt durchgeführt. (Link: https://www.edubs.ch/unterricht/beurteilung/freiwillige-aufnahmepruefung-sek-ii )

     b)   Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2)

Eine Berufsmaturitätsausbildung nach der Lehre kann absolvieren, wer eine mindestens dreijährige Berufslehre abgeschlossen hat und über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis verfügt.

Prüfungsfrei aufgenommen wird, wer die Lehre "im Rang", d.h. mit einer Gesamtnote im Fähigkeitszeugnis von mindestens 5,3 abgeschlossen hat. Ebenfalls prüfungsfrei aufgenommen werden Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Voraussetzungen für die Aufnahme in die BM1 erfüllen. Ausserkantonale Kandidatinnen und Kandidaten, die in ihrem Wohnsitzkanton die Zulassungsbedingungen erfüllen, werden ebenfalls prüfungsfrei zu gelassen.

Über eine prüfungsfreie Aufnahme entscheidet in Zweifelsfällen die Schulleitung.

Wer nicht prüfungsfrei eintreten kann, legt die Aufnahmeprüfung ab.

Eintritt mit Aufnahmeprüfung

Für Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Bedingungen für eine prüfungsfreie Aufnahme nicht erfüllen, findet für sämtliche Ausrichtungen eine schriftliche Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik statt.


Ausbildungsmodelle

BM 1 und BM 2
Die Berufsmaturität kann während der Lehre (BM 1) oder nach der Lehre (BM 2) erworben werden.

Berufsmaturität während der Berufslehre (BM 1)

Lernende mit drei- oder vierjähriger Lehrzeit treten in der Regel bei Lehrbeginn in die Berufsmaturitätsschule ein. Neben dem Berufskundeunterricht besuchen sie an mindestens einem Tag den Berufsmaturitätsunterricht; dieser ersetzt den in der Berufslehre integrierten allgemeinbildenden Unterricht.

Wer nach einer mindestens dreijährigen Berufslehre als Inhaber/in eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses die Berufsmaturität erwerben möchte, hat folgende zwei Möglichkeiten:

Vollzeitausbildung nach der Lehre (BM 2)

Dauer ein Jahr, Unterricht ganztags von Montag bis Freitag.

Berufsbegleitende Ausbildung nach der Lehre (BM 2)

Dauer zwei Jahre. Der Unterricht findet in der Regel an zwei Tagen statt.


Aufnahmeprüfungen

Aufnahmeprüfung allgemeinbildende Fächer
Der Prüfungsstoff entspricht dem Lernstoff am Ende der obligatorischen Schulzeit (Sekundarstufe I, erweitertes Niveau). Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik.

Vorbereitungskurse für allgemeinbildende Fächer
Die Berufsmaturitätsschule bietet regelmässig Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik an. Informationen und Anmeldeformulare sind im Weiterbildungskursprogramm enthalten oder können auf dem Schulsekretariat der BMS/AGS bezogen werden. Ebenso kann eine Musteraufnahmeprüfung für Übungszwecke auf der Homepage der AGS heruntergeladen werden.


Promotion

Am Ende jedes Semesters wird ein Zeugnis ausgestellt, in das eine Leistungsbeurteilung für jedes Fach eingetragen ist. Der Durchschnitt aller Fachnoten aus den besuchten Berufsmaturitätsfächern wird als Mittelwert auf eine Dezimalstelle gerundet. Aufgrund des Zeugnisses entscheidet die Schule über die Promotion.


Abschluss

Maturitätsprüfungen
Die Berufsmaturitätsprüfung erstreckt sich über folgende Fächer: Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik. Zusätzlich in der Ausrichtung Gestaltung und Kunst geprüfte Fächer sind: «Gestaltung, Kunst, Kultur» sowie «Information/Kommunikation». Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden jeweils im Mai und Juni statt.

Berufsmaturitätsarbeit
Mindestens zwei Fächer sind an der interdisziplinären Projektarbeit (Berufsmaturitätsarbeit IDPA) beteiligt. Sie ist von den Lernenden umfassend zu dokumentieren. Die Projektarbeit muss einerseits einen konkreten Bezug zur Arbeitswelt aufweisen, darf aber andererseits eine allgemeine gesellschaftliche und kulturelle Perspektive nicht ausser Acht lassen. Die Berufsmaturitätsarbeit (IDPA) soll als wichtigstes Ziel die kombinierte und kreative Anwendung von Ressourcen im Hinblick auf den Aufbau von Kompetenzen ermöglichen, insbesondere die Analyse von Problemsituationen, Auswahl, Planung und Anwendung von Lösungsstrategien, die kritische Überprüfung von Prozessen und Resultaten sowie die adäquate Repräsentation der Resultate.


Bildungsmöglichkeiten nach der Berufsmaturität

Weiterführende Schulen: Fachhochschulen
Eine Berufsmaturität berechtigt zum Eintritt ins Hauptstudium an einer Fachhochschule der Schweiz.
Websites der entsprechenden Fachhochschulen

Passerelle
Wer im Besitze einer eidgenössischen Berufsmaturität ist, erhält nach erfolgreicher Absolvierung einer Zusatzausbildung - der sog. «Passerelle» - Zugang zu allen schweizerischen Universitäten inkl. ETH und kann ohne Einschränkung jedes Fach studieren.
Passerelle

Schule für Gestaltung Basel
Vogelsangstrasse 15
4058 Basel

Leitung:
Anna-Lora Amrein
anna-lora.amreinbs.ch

Sekretariat:
vakant
agsbs.ch
T +41 61 695 61 11