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Absenzen Sämtliche Unterrichtsabsenzen müssen schriftlich entschuldigt und von der Ausbildnerin oder vom Ausbildner und der Lehrperson unterschrieben werden.
AHV Die Auszubildenden sind AHV-pflichtig und erhalten das entsprechende Aufgebot von der zuständigen Ausgleichskasse. Nicht erwerbstätige Auszubildende entrichten den obligatorischen jährlichen AHV-Mindestbeitrag von derzeit Fr. 460.–. Erwerbstätige Auszubildende sind von dieser Zahlung befreit oder teilweise befreit, je nach Höhe der beglichenen AHV-Beiträge. Um spätere Rentenkürzungen zu vermeiden, raten wir den Auszubildenden dringend zu einer lückenlosen Beitragszahlung
Ermässigung der Semestergebühren In nachgewiesenen Notfällen haben die Auszubildenden die Möglichkeit, semesterweise Anträge auf Schulgeldreduktion zu stellen. Einreichungsfristen der Gesuche: für das Herbstsemester jeweils 15. Juni – für das Frühjahrssemester jeweils 15. Dezember.
Fundbüro Fundgegenstände können am Informationsschalter in der Eingangshalle des Gebäudes E abgeholt werden.
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Kranken- und Unfallversicherung Eine schweizerische Krankenkasse sowie Schulunfallversicherung sind obligatorisch. Die Prämie für die Unfallversicherung muss von den Auszubildenden die nicht im Kanton Basel-Stadt Wohnsitz haben, jeweils zu Schuljahresbeginn bezahlt werden. Eine Nichtschulunfallversicherung wird nicht angeboten; sie ist Sache der Auszubildenden.
Lehrvertrag und Lehrbetrieb Für Fragen zu Lehrvertrag und Lehrbetrieb ist das jeweilige Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (AfBB) zuständig: Kanton Basel-Stadt, www.bbe-bs.ch Kanton Basel-Landschaft, www.afbb-bl.ch Kanton Solothurn, www.so.ch
Rauchverbot Gemäss Hausordnung ist das Rauchen in sämtlichen Räumen verboten.
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