Benutzung

Die Benutzung ist öffentlich und kostenlos. Bücher können mehrheitlich ausgeliehen, Zeitschriften im Lesesaal eingesehen werden, der als Arbeits- und Leseraum während den Öffnungszeiten der Bibliothek allen offen steht. Er enthält eine Präsenzbibliothek mit ca. 3000 Nachschlage- und Standardwerken sowie die aktuellen Nummern der rund 200 aktuellen Fachzeitschriften.

Die Wartezeit für bestellte Bücher beträgt in der Regel eine Viertelstunde, in Ausnahmefällen kann die Wartezeit einen Tag betragen.

 

IDS-Verbund

Die Bibliothek ist dem IDS-Verbund angeschlossen (IDS = Informationsverbund Deutschschweiz). BenutzerInnen einer anderen IDS-Bibliothek können mit ihrem Ausweis auch in der Bibliothek für Gestaltung Basel Bücher ausleihen. Zugelassen werden Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Dreiland. Der Lesesaalbestand steht allen Personen offen.

 

Anmeldung

Sollten Sie noch kein Benutzungskonto im IDS-Verbund haben, melden Sie sich bitte an der Theke: Sie müssen eine Anmeldung ausfüllen und einen gültigen Ausweis vorweisen. Personen unter 18 Jahren benötigen das Visum der Eltern oder einer gesetzlichen Vertretung. Die Benutzerkarte steht in der Regel am nächsten Öffnungstag zur Verfügung.

 

Adressänderungen

Bitte melden Sie uns Adressänderungen umgehend! Sofern Korrespondenz über Ihre Email-Adresse geführt wird, geben Sie uns bitte auch Änderungen Ihrer Email-Adresse bekannt.

 

Bestellungen und Wartezeit

Bestellungen erfolgen vor Ort und mittels weissen Bestellzetteln. Online-Bestellungen sind nicht möglich.

Die im EDV-Katalog verzeichneten Publikationen aus dem Hauptmagazin werden umgehend bereitgestellt, Publikationen aus den Nebenmagazinen sind am nächsten Tag abholbereit. Publikationen aus dem Zettelkatalog müssen zuerst elektronisch erfasst werden und sind ebenfalls am nächsten Tag abholbereit.

 

Vormerkungen

Publikationen aus dem Online-Katalog, die ausgeliehen sind, können Sie daselbst über die Funktion ‚Ausleihe' reservieren. Ist die vorgemerkte Publikation für Sie verfügbar, erhalten Sie eine Mitteilung, sollte die Publikation nicht verfügbar sein, werden Sie ebenfalls informiert.

 

Verwaltung der Heimausleihe

Die Verwaltung ausgeliehener Bücher können Sie über Ihr Benutzungskonto selbstständig vornehmen.

 

Leihfrist und Rückruf

Die Leihfrist beträgt in der Regel 3 Monate. Jedoch kann eine Publikation nach 28 Tagen zurückgerufen werden, sollte sie anderweitig benötigt werden.

 

Rückgabe-Erinnerung

Wenn Sie die Publikationen bis zum vorgesehenen Rückgabedatum nicht zurückgebracht haben, erhalten Sie eine kostenfreie Rückgabe-Erinnerung.

 

Verlängerungen

Wenn Sie eine Publikation über das vorgesehene Rückgabedatum hinaus behalten wollen, können Sie die Leihfrist verlängern. (Dies ist möglich, wenn die Publikation nicht anderweitig benötigt wird.) Verlängerungen können Sie über Ihr Benutzungskonto im Internet vornehmen: www.sfgbasel.ch > Menüpunkte: Bibliothek für Gestaltung > Literatursuche > Suche starten > Benutzungskonto öffnen. Eine allfällige zweite Verlängerung ist ausschliesslich in der Bibliothek möglich, da Sie dafür die Publikation vorweisen müssen.

 

Mahnungen

Wenn Sie die Publikation nicht rechtzeitig zurückbringen oder verlängern, erhalten Sie gebührenpflichtige Mahnungen. Die Mahngebühren betragen Fr. 10.- pro Publikation für die erste, Fr. 20.- für die zweite Mahnung. Die Mahnungen erfolgen per Post respektive über Ihre Email-Adresse, falls Sie eine solche besitzen. Eine allfällige dritte und letzte Mahnung senden wir Ihnen in jedem Falle schriftlich an die letzte uns bekannte Adresse. Die Gebühr für diese Mahnung beträgt Fr. 35.- pro Publikation.

 

Wiederbeschaffung

Bleibt auch die dritte Mahnung unbeachtet, kann die Bibliothek die Wiederbeschaffung der Publikation einleiten. Dabei gehen sämtliche Kosten zu Ihren Lasten.

 

Benutzungs-Sperrung

Wenn Sie gegen die Benutzungsregeln verstossen, können Sie für unsere Bibliothek, allenfalls für sämtliche Bibliotheken des IDS-Verbundes gesperrt werden. BenutzerInnen, die gegen die Benutzungsordnung verstossen oder Anweisungen der Bibliothek oder des Bibliothekspersonals missachten, können mit einem Hausverbot belegt werden.